Hundegeburtstag

Noch so ein Unterschied zwischen Menschen und Hunden sind oft die Geburtstagsfeiern.
Es braucht mir jetzt keiner nachträglich zu gratulieren. Ich hatte schon. Einen Tag vor Weihnachten. Und was habe ich bekommen? Einen Knochen. Naja, eigentlich ein bisschen mager, aber wenigstens musste ich kein Hütchen aufsetzen.
Dafür hatte ich heute mehr Glück. Ich bekam ein ganzes Paket Wiener geschickt. Nicht nachträglich ZUM Geburtstag, sondern VOM Geburtstag der Lehrer im November/ Dezember. Das ist eben der Unterschied: Wir Hunde würden nie eine Wurst übrig lassen, wenn wir Geburtstag feiern. Aber so eine Frauenrunde? Die sich vielleicht grad für’s neue Jahr etwas vorgenommen hat? Und heute, einen Tag später, waren die Wiener ein ganz kleines bisschen schrumplig. Auch etwas, was uns Hunde überhaupt nicht stört. Als die nette Musiklehrerin ihr das angeboten hat, war meine Chefin zum Glück grade gut drauf und hat sofort zugeschlagen. Allerdings, wie das bei Lehrern so ist, ich bekam die Würstchen wieder mal nicht umsonst. Auf unserem ganzen Spaziergang hat sie mich immer sitzen und warten lassen und dann musste ich die Dinger suchen. Das hätten sie eigentlich mal lieber bei den Lehrern machen sollen. Wäre doch bestimmt auch ’ne nette Runde geworden. Aber nee, da sitzen sie ja um den Tisch und reden über Lehrpläne und Diäten. Kein Wunder, wenn da die Würstchen nicht alle werden.
Die Sache mit den Würstchen hat mich dann aber noch auf eine andere Idee gebracht. Ich habe eine Gesetzesvorlage zur Begehung der Hundegeburtstage entwickelt, da die Menschen ja nicht von allein drauf kommen. Ich hoffe, ich finde einen geeigneten Moment, sie meiner Chefin unterzujubeln. So ungefähr stelle ich mir das vor:

  • § 1 Der Geburtstagshund/IN darf nichts verboten werden.
  • § 2 Das Geburtstagskind/IN übernimmt die Führung und der Halter bleibt den Tag über an seiner Seite. Sollte er berufstätig sein, muss er sich krankmelden oder anderweitig entschuldigen.
  • § 3 Aufforderungen, insbesondere aber Kommandos, im Besonderen auch „Nein“, „Pfui“ oder „Aus“ haben zu unterbleiben bzw. werden durch euphorisches Anspringen des Halters korrigiert.
  • § 4 Freunden und Bekannten des Hundehalters wurde der Feiertag rechtzeitig bekannt gegeben, damit sie mit selbstgebackenen Hundekeksen und Spielzeug ihre Aufwartung machen können.
  • § 5 Es ist ein Frischfleisch-Buffet herzurichten und zur Neige gehende Speisen sind den Tag über nachzureichen.
  • § 6 Als Vorbereitung auf § 7 ist dafür zu sorgen, dass – je nachdem, ob der Geburtstag im Garten oder in der Wohnung gefeiert werden soll – Blumenrabatten oder -töpfe geräumt oder bewegliche Möbel ausgelagert werden.
  • § 7 Die besten vierbeinigen Tobefreunde sind einzuladen. Der gemeinsame Bewegungsdrang ist zu fördern.
  • § 8 Selbstverständlich ist, dass Gehorsamsübungen, Hundeschul- und Tierarztbesuche an diesem Tag zu unterbleiben haben.
  • § 9 Es ist denkbar, dass sich am Ende eines so aufregenden Tages gewisse Unklarheiten in Bezug auf den Schlafplatz ergeben. Wir verweisen dazu auf § 1, wonach dem Hund auch die Übernachtung im Bett gestattet wird.

Ein Jahr habe ich ja noch Zeit, meine Vorlage legitimieren zu lassen.

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